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VG Weimar, 10.12.2008 - 6 E 1237/08 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit von Beitragspflichten i.R.d. Entwässerungssatzung für ein Grundstück; Einordnung eines Grundstücks als Bauland im baurechtlichen Sinne; Gesichtspunkt der Notwendigkeit der Oberflächenentwässerung
Verfahrensgang
- VG Weimar, 10.12.2008 - 6 E 1237/08
- OVG Thüringen, 19.10.2009 - 4 EO 26/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87
Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt …
Auszug aus VG Weimar, 10.12.2008 - 6 E 1237/08
Denn erweist sich der Spruch eines angefochtenen Verwaltungsaktes aus anderen Rechtsgründen, als sie die Verwaltungsbehörde angegeben hat, als rechtmäßig, ohne dass - aus der Sicht dieser anderen Rechtsgründe - an dem Spruch etwas Wesentliches geändert zu werden braucht, dann ist der Verwaltungsakt (wenn sonst keine Rechtsfehler vorliegen) im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, Urteil vom 19.08.1988 - 8 C 29/87 -, NVwZ 1989, 471). - OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …
Auszug aus VG Weimar, 10.12.2008 - 6 E 1237/08
Soweit es um die Anwendbarkeit der dem Abgabenbescheid zugrunde liegenden Satzung geht, ist in aller Regel von ihrer Wirksamkeit als Rechtsnorm auszugehen; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich Anhaltspunkte für die Unwirksamkeit der Satzung bei summarischer Prüfung geradezu aufdrängen (ThürOVG, Beschluss vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 - ThürVBl. 1998, 184, 185 f.; OVG NW, Beschluss vom 17.03.1994 - 15 B 3022/93 -, NWVBl. 1994, 337 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93
Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische …
Auszug aus VG Weimar, 10.12.2008 - 6 E 1237/08
Soweit es um die Anwendbarkeit der dem Abgabenbescheid zugrunde liegenden Satzung geht, ist in aller Regel von ihrer Wirksamkeit als Rechtsnorm auszugehen; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich Anhaltspunkte für die Unwirksamkeit der Satzung bei summarischer Prüfung geradezu aufdrängen (ThürOVG, Beschluss vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 - ThürVBl. 1998, 184, 185 f.; OVG NW, Beschluss vom 17.03.1994 - 15 B 3022/93 -, NWVBl. 1994, 337 f.). - OVG Thüringen, 23.11.2007 - 4 EO 536/07
Beiträge; Säumniszuschläge sind keine öffentlichen Abgaben i. S. d. § 80 Abs. 2 …
Auszug aus VG Weimar, 10.12.2008 - 6 E 1237/08
Dieser Antrag wäre jedenfalls unzulässig, weil der Antragsteller insoweit noch gar keinen Widerspruch erhoben hat, der der Anordnung einer aufschiebenden Wirkung zugänglich wäre (sofern man nicht mit dem Thüringer Oberverwaltungsgericht der Auffassung ist, dass bereits dem Widerspruch als solchen aufschiebende Wirkung zukommt, vgl. ThürOVG, Beschluss vom 23.11.2007 - 4 EO 536/07 -, ThürVBl 2008, S. 138; a.A. bislang die erkennende Kammer, vgl. Beschluss vom 08.10.2001 - Az. 6 E 957/01.We -, nicht veröffentlicht).